Erklärung zur Barrierefreiheit
Stevo Korres – Art Project Yuniqua Human bemüht sich, den digitalen Schreibtisch und alle damit verbundenen Inhalte zugänglich zu machen. Menschlichkeit bedeutet für uns auch Einschluss. Niemand soll aufgrund technischer Hürden von der Geschichte ausgeschlossen werden.
1. Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist weitestgehend mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) vereinbar. Wir nutzen die Plattform Wix.com, die kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit arbeitet.
2. Barrierefreie Funktionen auf dieser Seite
Wir arbeiten aktiv daran, folgende Punkte umzusetzen und beizubehalten:
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Alternativtexte: Wir bemühen uns, Bilder und Grafiken (insbesondere wichtige Hinweise in den Chroniken) mit beschreibenden Texten zu hinterlegen.
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Kontraste: Die Texte auf dem „Schreibtisch“ sollen so gestaltet sein, dass sie auch bei Sehschwäche gut lesbar sind.
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Tastatur-Navigation: Die wesentlichen Funktionen der Website sollen ohne Maus bedienbar sein.
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Struktur: Wir nutzen klare Überschriften-Hierarchien, damit Screenreader die Geschichte von Scriptum und Nova logisch erfassen können.
3. Bekannte Barrieren
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Bereiche noch nicht vollkommen barrierefrei sind:
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Rätsel-Grafiken: Da einige Rätsel visuelle Hinweise enthalten (z. B. versteckte Symbole in alten Karten), kann die Lösung für blinde oder stark sehbehinderte Menschen schwierig sein. In solchen Fällen bieten wir auf Anfrage (per E-Mail) Unterstützung oder alternative Hinweise an.
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Videos: Wir bemühen uns, für wichtige Videos (z. B. von Péte) Untertitel bereitzustellen, können dies jedoch nicht für alle spontanen Kurz-Clips garantieren.
4. Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Hilfe beim Lösen eines Rätsels aufgrund von Einschränkungen benötigen, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Wir lernen täglich dazu.
Kontakt: Stevo Korres E-Mail: yuniquahuman@icloud.com
5. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die entsprechenden Schlichtungsstellen Ihres Bundeslandes wenden.